Aus: FN vom 27. 06.1984
25 Schätzer schwärmen mit Gummistiefeln und Aktenordner ins Hochwassergebiet aus
Landrat Georg Denzers Bitte an die Gebäudeversicherung wurde prompt erledigt
Prompt erledigt wurde Landrat Georg Denzers Bitte an Innenminister Dietmar Schlee, sofort die Schätzer der Badischen Gebäudeversicherung in das Katastrophengebiet zu schicken. Bereits am Freitag war der leitende Techniker der Anstalt, Leitender Regierungsbaudirektor Heid, zur Stelle. Bald danach machte sich ein 12 Mann starker Trupp in den betreffenden Gemeinden an die Arbeit, mit Gummistiefeln und Aktenordner bewaffnet. Gestern nachmittag traf der Präsident der Badischen Gebäudeversicherung, Dr. Robert Heer, in Tauberbischofsheim ein und sagte Aufstockung auf 25 Sachverständige zu.
Von der "Basisstation Landratsamt" schwärmen sie jetzt aus und begutachten ' die Hochwasserschäden
an den über 1000 Gebäuden und Anwesen. "Schnell und unkompliziert" sollen alle entstandenen Probleme behandelt werden. "Ich kann gewährleisten, daß wir zu einer schnellen Schadensaufnahme kommen und damit natürlich auch zu einer schnellen Schadensauszahlung."
Klare Prioritäten werden gesetzt. Zunächst sind Totalschäden aufzunehmen. Reine Durchfeuchtungsschäden
haben Zeit bis zur Austrocknung, erst dann nämlich kann das Schadensausmaß festgestellt werden.
Abgegolten werden bei Totalschäden die Kosten in dem Umfang, "wie das Gebäude zum Zeitpunkt des Schadenseintritts stand". Der sogenannte Zeitwert wird also ermittelt, unter Berücksichtigung der Lebensdauer und der Lebenserwartung. Gerechnet wird dabei nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Es wird also nicht die Summe als Schadensausgleich festgehalten, die beim Verkauf des unbeschädigten Gebäudes hätte erzielt werden können. Konkret: "Der Schadensausgleich wird ein neu zu erstellendes Gebäude in den Dimensionen umfassen, die das vorhergehende hatte, als es von der Katastrophe getroffen wurde."
Ausnahmen werden gemacht, wenn eine Gebäudesubstanz so alt ist, daß es zum Zeitpunkt der Beschädigung bereits 50 Prozent seines Wertes verloren hatte. Wenn es also durch Zeitablauf, durch mangelnde Unterhaltung noch nicht einmal halb so viel wert war als bei seiner Errichtung. In diesem Fall gibt uns das Gesetz nur die Möglichkeit, den aktuellen Wert zu ersetzen." Nicht versichert sind Gegenstände dritter Personen, die sich durch vertragliche Bindung zum Zeitpunkt des Hochwassers in dem Haus befanden. Was fest in das Haus mit eingebaut war, beispielsweise Einbauküchen oder Teppichböden, wird durch die Gebäudeversicherung soweit
abgedeckt, als es in das Versicherungsverzeichnis mit aufgenommen war. "Was nicht angemeldet war, das wird nicht bezahlt", auf diese kurze Formel bringen die Schätzer die Kostenerstattung.
Und was ist mit den anderen Schäden? Da ist beispielsweise des Deutschen liebstes Kind, das "heilix Blechle". Landrat Georg Denzer empfiehlt allen, deren Fahrzeuge vom Hochwasser mitgerissen und zum Wrack verwandelt wurde, sich mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen.
Schäden können teilweise durch Teil- oder Vollkasko abgerechnet werden. Möglichst schnell sollte zunächst im Bild festgehalten werden, wie sehr das Fahrzeug beschädigt war. Der Beitrag des Landkreises: "Wenn die Schrottfahrzeuge abgemeldet werden, erlassen wir die Gebühren. ast
25 Schätzer schwärmen mit Gummistiefeln und Aktenordner ins Hochwassergebiet aus
Landrat Georg Denzers Bitte an die Gebäudeversicherung wurde prompt erledigt
Prompt erledigt wurde Landrat Georg Denzers Bitte an Innenminister Dietmar Schlee, sofort die Schätzer der Badischen Gebäudeversicherung in das Katastrophengebiet zu schicken. Bereits am Freitag war der leitende Techniker der Anstalt, Leitender Regierungsbaudirektor Heid, zur Stelle. Bald danach machte sich ein 12 Mann starker Trupp in den betreffenden Gemeinden an die Arbeit, mit Gummistiefeln und Aktenordner bewaffnet. Gestern nachmittag traf der Präsident der Badischen Gebäudeversicherung, Dr. Robert Heer, in Tauberbischofsheim ein und sagte Aufstockung auf 25 Sachverständige zu.
Von der "Basisstation Landratsamt" schwärmen sie jetzt aus und begutachten ' die Hochwasserschäden
an den über 1000 Gebäuden und Anwesen. "Schnell und unkompliziert" sollen alle entstandenen Probleme behandelt werden. "Ich kann gewährleisten, daß wir zu einer schnellen Schadensaufnahme kommen und damit natürlich auch zu einer schnellen Schadensauszahlung."
Klare Prioritäten werden gesetzt. Zunächst sind Totalschäden aufzunehmen. Reine Durchfeuchtungsschäden
haben Zeit bis zur Austrocknung, erst dann nämlich kann das Schadensausmaß festgestellt werden.
Abgegolten werden bei Totalschäden die Kosten in dem Umfang, "wie das Gebäude zum Zeitpunkt des Schadenseintritts stand". Der sogenannte Zeitwert wird also ermittelt, unter Berücksichtigung der Lebensdauer und der Lebenserwartung. Gerechnet wird dabei nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Es wird also nicht die Summe als Schadensausgleich festgehalten, die beim Verkauf des unbeschädigten Gebäudes hätte erzielt werden können. Konkret: "Der Schadensausgleich wird ein neu zu erstellendes Gebäude in den Dimensionen umfassen, die das vorhergehende hatte, als es von der Katastrophe getroffen wurde."
Ausnahmen werden gemacht, wenn eine Gebäudesubstanz so alt ist, daß es zum Zeitpunkt der Beschädigung bereits 50 Prozent seines Wertes verloren hatte. Wenn es also durch Zeitablauf, durch mangelnde Unterhaltung noch nicht einmal halb so viel wert war als bei seiner Errichtung. In diesem Fall gibt uns das Gesetz nur die Möglichkeit, den aktuellen Wert zu ersetzen." Nicht versichert sind Gegenstände dritter Personen, die sich durch vertragliche Bindung zum Zeitpunkt des Hochwassers in dem Haus befanden. Was fest in das Haus mit eingebaut war, beispielsweise Einbauküchen oder Teppichböden, wird durch die Gebäudeversicherung soweit
abgedeckt, als es in das Versicherungsverzeichnis mit aufgenommen war. "Was nicht angemeldet war, das wird nicht bezahlt", auf diese kurze Formel bringen die Schätzer die Kostenerstattung.
Und was ist mit den anderen Schäden? Da ist beispielsweise des Deutschen liebstes Kind, das "heilix Blechle". Landrat Georg Denzer empfiehlt allen, deren Fahrzeuge vom Hochwasser mitgerissen und zum Wrack verwandelt wurde, sich mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen.
Schäden können teilweise durch Teil- oder Vollkasko abgerechnet werden. Möglichst schnell sollte zunächst im Bild festgehalten werden, wie sehr das Fahrzeug beschädigt war. Der Beitrag des Landkreises: "Wenn die Schrottfahrzeuge abgemeldet werden, erlassen wir die Gebühren. ast